Atemschutz
Anmeldetool des Atemschutzzentrums:
Abgabe Flaschen TÜV – 2024
27.11.2023
Folgende Termine sind für 2024 geplant:
Q1) Abholung: 16.01. / Abgabe bis spätestens 10.01.
Q2) Abholung: 09.04. / Abgabe vom 18.03.-25.03.
Q3) Abholung: 02.07. / Abgabe vom 17.06.-24.06.
Q4) Abholung: 05.11. / Abgabe vom 21.10.-28.10.
Druckbehälter können in den o.g. Zeiträumen nur Montag und Mittwoch zwischen 18 Uhr und 20 Uhr im ASZ abgegeben werden.
Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Die Abgabe der Flaschen muss im ASZ-Tool eingepflegt werden!
Die Flaschen müssen einen Restdruck von min. 50bar haben. Die Information bei der Versammlung bzgl. „komplett leer“ ist nicht mehr gültig!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Flaschen die ab sofort in den TÜV gehen, mit einer ASS (Abströmsicherung) versehen werden. Falls eine ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung und Gewindeschutzstopfen achten!
Sollte eine Arbeitsflasche abgegeben werden, so muss diese umlackiert werden, da sonst die Gefahr der Verwechslung mit einer Atemluftflasche bestehen kann.
Arbeitsflaschen bekommen keine Abströmsicherung! Falls eine Arbeitsflasche nicht als solche gekennzeichnet und diese mit einer Abströmsicherung versehen wurde, ist diese nicht mehr als Arbeitsflasche zu gebrauchen. (z.B. für Sprungretter)
Bitte das neue Formular benutzen!
Abgabe Flaschen TÜV – Q4/2023
25.10.2023
Druckbehälter können in der Zeit vom 20.11. - 29.11. im ASZ abgegeben werden. Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe nur Montag und Mittwoch zwischen 18 Uhr und 20 Uhr!
Die Flaschen müssen einen Restdruck von min. 50bar haben. Die Information bei der Versammlung bzgl. „komplett leer“ ist nicht mehr gültig!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Flaschen die ab sofort in den TÜV gehen, mit einer ASS (Abströmsicherung) versehen werden. Falls eine ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung achten!
Sollte eine Arbeitsflasche abgegeben werden, so muss diese umlackiert werden, da sonst die Gefahr der Verwechslung mit einer Atemluftflasche bestehen kann.
Arbeitsflaschen bekommen keine Abströmsicherung! Falls eine Arbeitsflasche nicht als solche gekennzeichnet und diese mit einer Abströmsicherung versehen wurde, ist diese nicht mehr als Arbeitsflasche zu gebrauchen. (z.B. für Sprungretter)
Bitte das neue Formular benutzen!
Abgabe Flaschen TÜV – Q3/2023
30.08.2023
Druckbehälter können in der Zeit vom 04.09. - 11.09. im ASZ abgegeben werden. Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe nur Montag und Mittwoch zwischen 18 Uhr und 20 Uhr!
Die Flaschen müssen einen Restdruck von min. 50bar haben. Die Information bei der Versammlung bzgl. „komplett leer“ ist nicht mehr gültig!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Flaschen die ab sofort in den TÜV gehen, mit einer ASS (Abströmsicherung) versehen werden. Falls eine ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung achten!
Sollte eine Arbeitsflasche abgegeben werden, so muss diese umlackiert werden, da sonst die Gefahr der Verwechslung mit einer Atemluftflasche bestehen kann.
Arbeitsflaschen bekommen keine Abströmsicherung! Falls eine Arbeitsflasche nicht als solche gekennzeichnet und diese mit einer Abströmsicherung versehen wurde, ist diese nicht mehr als Arbeitsflasche zu gebrauchen. (z.B. für Sprungretter)
Bitte das neue Formular benutzen!
Die nächsten Abgabetermine sind in der Zeit vom 20.11. - 04.12. (Q4)
Abgabe Flaschen TÜV – Q2/2023
05.06.2023
Druckbehälter können in der Zeit vom 05.06. bis zum 19.06.2023 im ASZ abgegeben werden. Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe nur Montag und Mittwoch zwischen 18 Uhr und 20 Uhr!
Die Flaschen müssen einen Restdruck von min. 50bar haben. Die Information bei der Versammlung bzgl. „komplett leer“ ist nicht mehr gültig!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Flaschen die ab sofort in den TÜV gehen, mit einer ASS (Abströmsicherung) versehen werden. Falls eine ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung achten!
Sollte eine Arbeitsflasche abgegeben werden, so muss diese umlackiert werden, da sonst die Gefahr der Verwechslung mit einer Atemluftflasche bestehen kann.
Arbeitsflaschen bekommen keine Abströmsicherung! Falls eine Arbeitsflasche nicht als solche gekennzeichnet und diese mit einer Abströmsicherung versehen wurde, ist diese nicht mehr als Arbeitsflasche zu gebrauchen. (z.B. für Sprungretter)
Bitte das neue Formular benutzen!
Die nächsten Abgabetermine sind in der Zeit vom 04.09. - 11.09. (Q3) / und 20.11. - 04.12. (Q4)
Belastungsübungen
23.01.2023
Wie bereits beim Treffen der Atemschutzverantwortlichen mitgeteilt wurde, sind ab sofort die "verschärften" Regeln im Portal bei der Anmeldung zur Belastungsübung "online" geschaltet.
Dies bedeutet, dass zur Anmeldung der Teilnehmer eine gültige Eignungsuntersuchung eingetragen werden muss (gültig bis...).
Außerdem kann jeder Geräteträger, der seine Belastungsübung bestanden hat, im laufenden Kalenderjahr nur einmal angemeldet werden..
ASZ - Landkreis Haßberge
Abgabe Flaschen TÜV - Q1/2023
15.01.2023
Druckbehälter können bis zum 27.03.2023 im ASZ abgegeben werden. Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Abgabe nur Montag und Mittwoch zwischen 18 Uhr und 20 Uhr! Die Flaschen sollten einen Restdruck von min. 50bar haben. Die Information bzgl. komplett entleert, ist nicht mehr gültig!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Flaschen die ab sofort in den TÜV gehen, mit ASS (Abströmsicherung) umgebaut werden. Falls ein ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung achten. Sollte eine Arbeitsflasche abgegeben werden, so muss diese umlackiert werden, da sonst die Gefahr einer Verwechslung mit einer Atemluftflasche bestehen kann. Arbeitsflaschen bekommen keine ASS!
Bitte auf die Dokumentation achten.
ASZ - Landkreis Haßberge
Jährliche Belastungsübung
Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen)
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden!
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet.
Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An-bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).
Informationen und Hygienekonzept - ASZ
Informationen zu den Belastungsübungen:
Wir verweisen auf das Hygiene-Konzept des Atemschutzzentrums.
Der Zutritt ist nur über den Haupteingang ins Atemschutzzentrum möglich.
Zutritt zum ASZ erhalten nur diejenigen Teilnehmer die genesen, getestet oder geimpft sind.
Zuschauer oder weitere aktive Feuerwehrangehörige die nicht namentlich über das ASZ-Portal registriert sind erhalten keinen Zutritt. Zusätzlich bitten wir die Teilnehmer sich über die Luca-App oder per Erfassungsbogen für den Zeitraum des Aufenthaltes im ASZ zu registrieren. Ein entsprechender QR-Code für die Luca-App hängt am Haupteingang aus. Wir bitten die Teilnehmer der Belastungsübungen die Eignungsuntersuchen mit dem Nachweis der Tauglichkeit (G26.3) mitzubringen, auch wenn diese schon per E-Mail an das ASZ verschickt wurde. Vorzuzeigen ist diese im Foyer bei der Anmeldung.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und von jeden die aktuellste Untersuchung einzusehen ist dieser Schritt unumgänglich. Eine Kopie ist völlig ausreichend. Die gesundheitliche Selbsteinschätzung ist im Vorfeld auszufüllen und mitzubringen.
Wichtig:
- Jeder Atemschutzgeräteträger braucht ein eigenes Atemschutzgerät! (Lungenautomat und Vollmaske werden vom ASZ gestellt)
- Vollmaske, Lungenautomat und Atemluftvorratsbehälter werden vom ASZ gestellt. (Dies gillt nur für Feuerwehren die Geräte des Herstellers DRÄGER besitzen.)
- Wir bitten die Teilnehmer der Belastungsübungen die Eignungsuntersuchen mit dem Nachweis der Tauglichkeit (G26.3) mitzubringen, auch wenn diese schon per E-Mail an das ASZ verschickt wurde. Vorzuzeigen ist diese im Foyer bei der Anmeldung. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und von jeden die aktuellste Untersuchung einzusehen ist dieser Schritt unumgänglich. Eine Kopie ist völlig ausreichend.
- Gesundheitliche Selbsteinschätzung ausgefüllt und unterschrieben zu den Belastungsübungen mitbringen.
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDv7
Es werden mehrere Ausbildungen im laufenden Kalenderjahr angeboten.
Lehrgangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 18.Lebensjahres bei Lehrgangsbeginn
- Eignungsuntersuchung nach G26.3 mit bestätigter Tauglichkeit
- Abgeschlossene modulare Truppmannausbildung.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger beinhaltet folgende Bereiche:
AT 0 - Einführung
AT 1 - Grundlagen der Atmung
AT 2 - Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
AT 3 - Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstung und Zubehör
AT 4 - Handhabung der Atemschutzgeräte und der persönlichen Schutzausrüstung
AT 5 - Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz
AT 6.1 - Einsatzmäßige Handhabung von Atemschutzmaske und Filtergerät
AT 6.2 - Einsatzmäßige Handhabung des Pressluftatmers
AT 6.3 - Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsgewöhnungsübung)
AT 6.4 - Retten von Personen aus dem Gefahrenbereich
AT 6.5 - Übung mit dem Atemschutzgerät - Einsatzübung
AT 6.6 - Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsübung)
AT 6.7 - Abschlussübung
AT 7 - Lehrgangsende
CSA - Ausbildung
Die Zusatzausbildung zum Träger von Chemikalienschutzanzügen (CSA) beinhaltet folgende Punkte:
- Notwendigkeit von Chemikalienschutzanzügen
- Aufbau, Schutzfunktion, Einsatzgrundsätze
- Handhabung der Chemikalienschutzanzüge
- Übungen zur Gewöhnung, Orientierung und Verständigung
- Einsatzübungen mit Chemikalienschutzanzügen
- Bedienung der Meßtechnik, in Verbindung mit Gefahrgut-KBM, Winkler Andreas
- Notfalltraining unter CSA
"Dieser Lehrgang wird nur auf Anfrage der Feuerwehren angeboten"
Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte"
Die Nachuntersuchung (G26.3) ist jeweils vor Ablauf der in der Tabelle genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen. Dies bedeutet tagesgenau.
Gefährdende Tätigkeiten |
Nachuntersuchungsfristen (in Monaten) |
Tragen von Atemschutzgeräten Personen bis 50 Jahre Personen über 50 Jahre Gerätegewicht bis 5 kg Gerätegewicht über 5 kg |
36 12 24 12 |
Tauchen (Feuerwehrtauchen) |
12 |
Frist: Erstuntersuchung bis Beginn der Tätigkeit
Seit Außer-Kraft-Setzung der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ ist die Frist von 12 Wochen (bzw. 12 Monaten bei Feuerwehren) zwischen Erstuntersuchung und Beginn der Tätigkeit entfallen. Aufgrund DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" gilt, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer Feuerwehrangehörige unter Atemschutz, einsetzen darf, wenn eine von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellte Bescheinigung über die jeweilige Eignung dafür vorliegt.
Eine erneute Prüfung und Feststellung der Eignung (Nachuntersuchung) ist jeweils vor Ablauf der in Anlage 1 der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen bzw. dann, wenn während der Laufzeit der ärztlichen Eignungsbescheinigung Anhaltspunkte auftreten oder Feuerwehrangehörige Einschränkungen melden, aus denen sich Zweifel an der Eignung ergeben.
Wer darf untersuchen?
Eignungsuntersuchungen der Atemschutzgeräteträger/innen sind von hierfür geeigneten Ärztinnen oder Ärzten durchführen zu lassen. Anforderungen an eine geeignete Ärztin bzw. einen geeigneten Arzt:
- muss mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut sein und die besonderen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten kennen, die eine Eignungsuntersuchung erforderlich machen.
- muss den Stand der Medizin kennen und diesen bei Eignungsfeststellungen anwenden.
- muss die für die Untersuchung notwendige apparative Ausstattung vorhalten oder auf diese Zugriff haben.
- Für Teiluntersuchungen wie z. B. Hörtest, Laboruntersuchungen können weitere geeignete Einrichtungen beauftragt werden.
- muss fachlich in der Lage sein, aus den Untersuchungsergebnissen die Eignung festzustellen.
Eine ausreichende Qualifikation ist z. B. anzunehmen bei Ärzten oder Ärztinnen, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin" zu führen.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sich von der Ärztin bzw. vom Arzt schriftlich bestätigen zu lassen, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt werden. Hierfür kann das im Anhang 1 der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" befindliche Musterschreiben verwendet werden.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sich von der beauftragten Ärztin oder vom beauftragten Arzt schriftlich mitteilen zu lassen, ob der oder die untersuchte Feuerwehrangehörige für die vorgesehene Tätigkeit eingesetzt werden kann. Dies erfolgt in der Regel durch Aushändigung des Ergebnisses der Eignungsuntersuchung an den Untersuchten bzw. die Untersuchte und Weitergabe durch diesen bzw. diese an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten Ärztin bzw. eines geeigneten Arztes.
Die Pflicht der beauftragten Ärztin bzw. des beauftragten Arztes zu prüfen, ob er fachlich - vom Ausbildungs-/Weiterbildungsstand - und von der technischen Ausstattung her in der Lage ist, den Eignungsuntersuchungsauftrag anzunehmen und durchführen, bleibt hiervon unberührt.
Ärzte im Landkreis Haßberge
Ärztezentrum Maintal
Praxis Eltmann
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