Atemschutz
Anmeldetool des Atemschutzzentrums:
Termine für Abgabe Flaschen TÜV – 2026
10.12.2025
Folgende Termine sind für 2026 geplant:
Q1) Abholung: 26.02. / Abgabe bis spätestens 21.02.
Q2) Abholung: 21.05. / Abgabe bis spätestens 16.05.
Q3) Abholung: 23.07. / Abgabe bis spätestens 18.07.
Q4) Abholung: 26.11. / Abgabe bis spätestens 21.11.
Alles was zu einem späteren Zeitpunkt kommt kann leider nicht berücksichtigt werden.
Die Abgabe der Flaschen muss im ASZ-Tool eingepflegt werden!
Die Flaschen müssen einen Restdruck von min. 50bar haben.
Alle Flaschen werden mit einer ASS (Abströmsicherung) versehen. Falls eine ASS vorhanden ist, wird nur das Handrad erneuert (Farbe Blau).
Bitte auf die Kennzeichnung und Gewindeschutzstopfen achten!
Arbeitsflaschen bekommen keine Abströmsicherung! Falls eine Arbeitsflasche nicht als solche gekennzeichnet und diese mit einer Abströmsicherung versehen wurde, ist diese nicht mehr als Arbeitsflasche zu gebrauchen. (z.B. für Sprungretter)
Bitte das neue Formular benutzen!
Hier der Link => Formblatt TÜV
Team ASZ - Landkreis Haßberge
Jährliche Belastungsübung
Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben
- körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständen festzustellen)
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden!
Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräte ungeeignet.
Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz, die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An-bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können (zum Beispiel Ohrschmuck).
Wichtig:
Das Atemschutzgerät, die Vollmaske, der Lungenautomat sowie der Atemluftvorratsbehälter werden vom ASZ bereitgestellt.
Wir bitten alle Teilnehmer der Belastungsübungen, die Eignungsuntersuchung mit dem Nachweis der Tauglichkeit (G26.3) mitzubringen, sofern diese nicht eindeutig im ASZ-Dashboard hinterlegt ist.
Zusätzlich ist die ausgefüllte und unterschriebene gesundheitliche Selbsteinschätzung zu den Belastungsübungen mitzubringen.
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDv7
Es werden mehrere Ausbildungen im laufenden Kalenderjahr angeboten.
Lehrgangsvoraussetzungen:
- Vollendung des 18.Lebensjahres bei Lehrgangsbeginn
- Eignungsuntersuchung nach G26.3 mit bestätigter Tauglichkeit
- Abgeschlossene modulare Truppmannausbildung.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger beinhaltet folgende Bereiche:
AT 0 - Einführung
AT 1 - Grundlagen der Atmung
AT 2 - Sauerstoffmangel, Atemgifte und sonstige Schadstoffe
AT 3 - Atemschutzgeräte, persönliche Schutzausrüstung und Zubehör
AT 4 - Handhabung der Atemschutzgeräte und der persönlichen Schutzausrüstung
AT 5 - Einsatzgrundsätze und Verhalten im Atemschutzeinsatz
AT 6.1 - Einsatzmäßige Handhabung von Atemschutzmaske und Filtergerät
AT 6.2 - Einsatzmäßige Handhabung des Pressluftatmers
AT 6.3 - Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsgewöhnungsübung)
AT 6.4 - Retten von Personen aus dem Gefahrenbereich
AT 6.5 - Übung mit dem Atemschutzgerät - Einsatzübung
AT 6.6 - Gebrauch des Pressluftatmers (Belastungsübung)
AT 6.7 - Abschlussübung
AT 7 - Lehrgangsende
CSA - Ausbildung
Die Zusatzausbildung zum Träger von Chemikalienschutzanzügen (CSA) beinhaltet folgende Punkte:
- Notwendigkeit von Chemikalienschutzanzügen
- Aufbau, Schutzfunktion, Einsatzgrundsätze
- Handhabung der Chemikalienschutzanzüge
- Übungen zur Gewöhnung, Orientierung und Verständigung
- Einsatzübungen mit Chemikalienschutzanzügen
- Bedienung der Meßtechnik, in Verbindung mit Gefahrgut-KBM, Winkler Andreas
- Notfalltraining unter CSA
"Dieser Lehrgang wird nur auf Anfrage der Feuerwehren angeboten"
Eignungsbeurteilung "Atemschutzgeräte"
Die Nachuntersuchung (G26.3) ist jeweils vor Ablauf der in der Tabelle genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen. Dies bedeutet tagesgenau.
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Gefährdende Tätigkeiten |
Nachuntersuchungsfristen (in Monaten) |
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Tragen von Atemschutzgeräten Personen bis 50 Jahre Personen über 50 Jahre Gerätegewicht bis 5 kg Gerätegewicht über 5 kg |
36 12 24 12 |
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Tauchen (Feuerwehrtauchen) |
12 |
Frist: Erstuntersuchung bis Beginn der Tätigkeit
Seit Außer-Kraft-Setzung der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ ist die Frist von 12 Wochen (bzw. 12 Monaten bei Feuerwehren) zwischen Erstuntersuchung und Beginn der Tätigkeit entfallen. Aufgrund DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" gilt, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer Feuerwehrangehörige unter Atemschutz, einsetzen darf, wenn eine von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellte Bescheinigung über die jeweilige Eignung dafür vorliegt.
Eine erneute Prüfung und Feststellung der Eignung (Nachuntersuchung) ist jeweils vor Ablauf der in Anlage 1 der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" genannten 12, 24 oder 36 Monate berechnet ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung durchzuführen bzw. dann, wenn während der Laufzeit der ärztlichen Eignungsbescheinigung Anhaltspunkte auftreten oder Feuerwehrangehörige Einschränkungen melden, aus denen sich Zweifel an der Eignung ergeben.
Wer darf untersuchen?
Eignungsuntersuchungen der Atemschutzgeräteträger/innen sind von hierfür geeigneten Ärztinnen oder Ärzten durchführen zu lassen. Anforderungen an eine geeignete Ärztin bzw. einen geeigneten Arzt:
- muss mit den Aufgaben der Feuerwehr vertraut sein und die besonderen Anforderungen der jeweiligen Tätigkeiten kennen, die eine Eignungsuntersuchung erforderlich machen.
- muss den Stand der Medizin kennen und diesen bei Eignungsfeststellungen anwenden.
- muss die für die Untersuchung notwendige apparative Ausstattung vorhalten oder auf diese Zugriff haben.
- Für Teiluntersuchungen wie z. B. Hörtest, Laboruntersuchungen können weitere geeignete Einrichtungen beauftragt werden.
- muss fachlich in der Lage sein, aus den Untersuchungsergebnissen die Eignung festzustellen.
Eine ausreichende Qualifikation ist z. B. anzunehmen bei Ärzten oder Ärztinnen, die berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin" zu führen.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sich von der Ärztin bzw. vom Arzt schriftlich bestätigen zu lassen, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt werden. Hierfür kann das im Anhang 1 der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" befindliche Musterschreiben verwendet werden.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat sich von der beauftragten Ärztin oder vom beauftragten Arzt schriftlich mitteilen zu lassen, ob der oder die untersuchte Feuerwehrangehörige für die vorgesehene Tätigkeit eingesetzt werden kann. Dies erfolgt in der Regel durch Aushändigung des Ergebnisses der Eignungsuntersuchung an den Untersuchten bzw. die Untersuchte und Weitergabe durch diesen bzw. diese an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten Ärztin bzw. eines geeigneten Arztes.
Die Pflicht der beauftragten Ärztin bzw. des beauftragten Arztes zu prüfen, ob er fachlich - vom Ausbildungs-/Weiterbildungsstand - und von der technischen Ausstattung her in der Lage ist, den Eignungsuntersuchungsauftrag anzunehmen und durchführen, bleibt hiervon unberührt.
Ärzte im Landkreis Haßberge
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Praxis Eltmann
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